
WHDA
ist eine Anwaltskanzlei mit Beratung auf allen Gebieten des geistigen
Eigentums. Unsere Rechtsanwälte und Patentexperten haben ihren
Schwerpunkt in mechanischen, elektrischen, elektronischen, optischen,
chemischen, pharmazeutischen, metallurgischen und biotechnischen
Fachgebieten. Die rechtliche Kompetenz der Kanzlei erstreckt sich auf
Kollisionen, Lizenzvergabe, Beratung, Patentierfähigkeit, Gültigkeit
und Gutachten zu Patentverletzungen und insbesondere auf
Patentvorbereitung und gerichtliche Verfolgung. Fälle vor dem
Bundesberufungsgericht, Bezirksgericht und der ITC werden durch unsere
interne Prozessabteilung behandelt.
Westerman, Hattori, Daniels & Adrian, LLP
Bill Westermann und Ken Hattori haben im Herbst 1983 die gemeinsame
Arbeit an Patentfällen aufgenommen. Scott Daniels schloss sich Bill
und Ken im Jahr 1986 an und Steve Adrian arbeitet seit 1991 als
Rechtsanwalt mit ihnen zusammen. Diese Beziehung ist in eine neue
Phase getreten, als wir uns am 1. Oktober 2003 als Westerman, Hattori,
Daniels & Adrian, LLP (WHDA) niedergelassen haben.
WHDA praktiziert an ihrem neuen Sitz in Connecticut Avenue, im Herzen
von Washington, DC ausschließlich im Bereich des geistigen Eigentums.
WHDA ist eine Anwaltskanzlei mit Beratung auf allen Gebieten des
geistigen Eigentums. Die Kanzlei umfasst einen Mitarbeiterstab von
fünfzehn amerikanischen Rechtsanwälten und fünf Japanischen Benrishi
(von denen zwei auch amerikanische Rechtsanwälte sind). Obwohl unsere
Kanzlei erst vor kurzem gegründet wurde, haben unsere Experten
Erfahrung in allen technischen Bereichen, einschließlich von
mechanischen, elektrischen, elektronischen, optischen, chemischen,
pharmazeutischen, metallurgischen und biotechnischen Fachgebieten. Die
Kanzlei verfügt auch über eine erfolgreiche Markenpraxis. Unsere
Partner haben im Durchschnitt über zwanzig Jahre Erfahrung im Recht
des geistigen Eigentums. Die rechtliche Kompetenz der Kanzlei
erstreckt sich auch auf Kollisionen, Lizenzvergabe, Rechtsberatung,
Patentierfähigkeit, Gültigkeit und Gutachten zu Patentverletzungen und
insbesondere auf Patentvorbereitung und gerichtliche Verfolgung sowie
auf Markenvorbereitung und gerichtliche Verfolgung. Die Kompetenz der
Kanzlei erstreckt sich auch auf die Beratung auf allen Gebieten der
Markenvertretung. Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesberufungsgericht,
Bezirksgericht und der ITC werden durch eine separate und interne
Prozessabteilung von WHDA
Die Tätigkeit der Kanzlei von WHDA basiert auf jahrelanger Erfahrung,
in der den Mandanten eine hochqualifizierte und professionelle
Leistung zu einem angemessenen Preis angeboten wurde. Wir verwenden
die neuste Technologie, um die Effizienz und Zielsicherheit unseres
Unternehmens zu verbessern, indem wir ein Computersystem nach dem
neusten Stand der Technik einsetzen. Diese Technologie ermöglicht uns
eine bessere Leistung mit größerer Flexibilität bei der Antwort auf
individuelle Anfragen von Mandanten zu erbringen. Doch dies ist nur
der Anfang. Wir werden weiterhin nach Wegen suchen, um die Leistung an
unsere Mandanten durch Technologie und andere Möglichkeiten zu
verbessern.
Ein eindrucksvolle Besonderheit von WHDA, über die andere
amerikanische Anwaltskanzleien nicht verfügen, ist die erfolgreiche
japanische Arbeitsgruppe, die aus gebürtigen Japanern besteht: zwei
amerikanische Patentanwälte, fünf Benrishi (japanische Patentanwälte)
und etwa zehn japanische Rechtsanwaltsgehilfinnen/Sekretärinnen. Diese
Arbeitsgruppe aus Japan bearbeitet alle Arten der gerichtlichen
Verfolgung, Prozesse und Gutachten in japanischer Sprache. Die in
Japan gebürtigen amerikanischen Rechtsanwälte stehen auch als
Sachverständige in Rechtsstreitigen mit Bezug zu Japan zur Verfügung.
zusammen mit unseren engagierten Mitarbeitern wird Sie davon
überzeugen, dass WHDA die langfristige Antwort auf ihre Fragen zum
geistigen Eigentum ist.