2007 F2 CONFERENCE LOGIN HERE

 

 
: :    
 
WHDA ist eine Anwaltskanzlei mit Beratung auf allen Gebieten des geistigen Eigentums. Unsere Rechtsanwälte und Patentexperten haben ihren Schwerpunkt in mechanischen, elektrischen, elektronischen, optischen, chemischen, pharmazeutischen, metallurgischen und biotechnischen Fachgebieten. Die rechtliche Kompetenz der Kanzlei erstreckt sich auf Kollisionen, Lizenzvergabe, Beratung, Patentierfähigkeit, Gültigkeit und Gutachten zu Patentverletzungen und insbesondere auf Patentvorbereitung und gerichtliche Verfolgung. Fälle vor dem Bundesberufungsgericht, Bezirksgericht und der ITC werden durch unsere interne Prozessabteilung behandelt.

Westerman, Hattori, Daniels & Adrian, LLP
Bill Westermann und Ken Hattori haben im Herbst 1983 die gemeinsame Arbeit an Patentfällen aufgenommen. Scott Daniels schloss sich Bill und Ken im Jahr 1986 an und Steve Adrian arbeitet seit 1991 als Rechtsanwalt mit ihnen zusammen. Diese Beziehung ist in eine neue Phase getreten, als wir uns am 1. Oktober 2003 als Westerman, Hattori, Daniels & Adrian, LLP (WHDA) niedergelassen haben.

WHDA praktiziert an ihrem neuen Sitz in Connecticut Avenue, im Herzen von Washington, DC ausschließlich im Bereich des geistigen Eigentums.

WHDA ist eine Anwaltskanzlei mit Beratung auf allen Gebieten des geistigen Eigentums. Die Kanzlei umfasst einen Mitarbeiterstab von fünfzehn amerikanischen Rechtsanwälten und fünf Japanischen Benrishi (von denen zwei auch amerikanische Rechtsanwälte sind). Obwohl unsere Kanzlei erst vor kurzem gegründet wurde, haben unsere Experten Erfahrung in allen technischen Bereichen, einschließlich von mechanischen, elektrischen, elektronischen, optischen, chemischen, pharmazeutischen, metallurgischen und biotechnischen Fachgebieten. Die Kanzlei verfügt auch über eine erfolgreiche Markenpraxis. Unsere Partner haben im Durchschnitt über zwanzig Jahre Erfahrung im Recht des geistigen Eigentums. Die rechtliche Kompetenz der Kanzlei erstreckt sich auch auf Kollisionen, Lizenzvergabe, Rechtsberatung, Patentierfähigkeit, Gültigkeit und Gutachten zu Patentverletzungen und insbesondere auf Patentvorbereitung und gerichtliche Verfolgung sowie auf Markenvorbereitung und gerichtliche Verfolgung. Die Kompetenz der Kanzlei erstreckt sich auch auf die Beratung auf allen Gebieten der Markenvertretung. Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesberufungsgericht, Bezirksgericht und der ITC werden durch eine separate und interne Prozessabteilung von WHDA

Die Tätigkeit der Kanzlei von WHDA basiert auf jahrelanger Erfahrung, in der den Mandanten eine hochqualifizierte und professionelle Leistung zu einem angemessenen Preis angeboten wurde. Wir verwenden die neuste Technologie, um die Effizienz und Zielsicherheit unseres Unternehmens zu verbessern, indem wir ein Computersystem nach dem neusten Stand der Technik einsetzen. Diese Technologie ermöglicht uns eine bessere Leistung mit größerer Flexibilität bei der Antwort auf individuelle Anfragen von Mandanten zu erbringen. Doch dies ist nur der Anfang. Wir werden weiterhin nach Wegen suchen, um die Leistung an unsere Mandanten durch Technologie und andere Möglichkeiten zu verbessern.

Ein eindrucksvolle Besonderheit von WHDA, über die andere amerikanische Anwaltskanzleien nicht verfügen, ist die erfolgreiche japanische Arbeitsgruppe, die aus gebürtigen Japanern besteht: zwei amerikanische Patentanwälte, fünf Benrishi (japanische Patentanwälte) und etwa zehn japanische Rechtsanwaltsgehilfinnen/Sekretärinnen. Diese Arbeitsgruppe aus Japan bearbeitet alle Arten der gerichtlichen Verfolgung, Prozesse und Gutachten in japanischer Sprache. Die in Japan gebürtigen amerikanischen Rechtsanwälte stehen auch als Sachverständige in Rechtsstreitigen mit Bezug zu Japan zur Verfügung.

zusammen mit unseren engagierten Mitarbeitern wird Sie davon überzeugen, dass WHDA die langfristige Antwort auf ihre Fragen zum geistigen Eigentum ist.